Ein Insektenschutzrollo oder Fliegengitter macht die Mietwohnung im Sommer deutlich angenehmer. Viele Mieter fragen sich aber, ob sie dafür bohren dürfen und was beim Auszug passiert. Dieser Ratgeber zeigt, welche Systeme sich ohne Bohren montieren lassen, wann Sie den Vermieter fragen sollten und wer die Kosten trägt.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine weiter.
Was ist in der Mietwohnung erlaubt?
Mieter dürfen die Wohnung so nutzen, wie es der Mietvertrag vorsieht. Nach § 535 BGB muss der Vermieter den Gebrauch der Wohnung gewähren. Dazu gehört auch, sie im üblichen Rahmen einzurichten. Die Grenze liegt dort, wo Sie in die Bausubstanz eingreifen oder das Aussehen des Hauses verändern.
Als Faustregel gilt:
- Ohne Bohren und spurlos entfernbar: in der Regel ohne Zustimmung möglich.
- Bohren, Schrauben, starkes Kleben am Fenster oder an der Fassade: vorher den Vermieter fragen, am besten schriftlich.
Viele Vermieter stimmen einem sauber montierten Insektenschutz zu, zumal er beim nächsten Mieter oft bleiben kann. Wer ohne Erlaubnis bohrt, muss dagegen beim Auszug mit Rückbau und Kosten für die Reparatur rechnen.
Systeme ohne Bohren
Klemm- und Spannrahmen
Ein Aluminiumrahmen mit Gewebe wird in die Fensterlaibung geklemmt oder mit Haltewinkeln eingehängt, die ohne Schrauben halten. Er ist stabil, lässt sich im Winter herausnehmen und bleibt beim Auszug spurlos. Für die meisten Mietwohnungen ist das die beste Lösung.
Klemmrollos
Einige Rollos werden mit Klemmträgern am Fensterflügel befestigt, ähnlich wie Plissees zum Klemmen. Achten Sie darauf, dass das Fenster danach noch dicht schließt und die Träger keine Dichtung beschädigen.
Klettband-Gitter
Das Netz wird auf ein selbstklebendes Klettband am Fensterrahmen gedrückt. Das ist die günstigste Lösung. Das Klebeband kann aber auf manchen Rahmen Rückstände oder Lackschäden hinterlassen. Testen Sie das Band vorher an einer unauffälligen Stelle.
Magnetsysteme und Vorhänge
Magnetrahmen haften an einer aufgeklebten Metallleiste und lassen sich mit einem Handgriff abnehmen. Für Balkontüren gibt es Vorhänge mit Magnetverschluss, die mit Klettband oder Klemmstangen befestigt werden.
Diese Bauarten von Fliegengittern passen an fast jedes Fenster. Auch an der Balkontür lässt sich Insektenschutz oft ohne Bohren anbringen.
Systeme mit Zustimmung
- Insektenschutzrollos mit Kassette: Der Rollokasten wird meist an der Laibung oder am Fensterrahmen verschraubt.
- Drehrahmentüren: Sie werden an Balkon- oder Terrassentüren angeschraubt.
- Schiebeanlagen: Die Laufschienen werden fest montiert.
- Außen montierte Gitter: Alles, was von außen sichtbar ist oder an der Fassade befestigt wird, verändert das Erscheinungsbild des Hauses.
Fragen Sie in diesen Fällen vorher schriftlich beim Vermieter oder der Hausverwaltung an. Beschreiben Sie das Produkt, die Montage und die Farbe und klären Sie gleich, ob Sie das System beim Auszug abbauen müssen oder ob es in der Wohnung bleiben darf.
Eigentumswohnung und Fassadenbild
Gehört die Wohnung zu einer Eigentümergemeinschaft, kann der Vermieter über Veränderungen an Fenstern und Fassade nicht allein entscheiden. Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum regelt seit der Reform von 2020 § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes. Dafür braucht es in der Regel einen Beschluss der Eigentümer. Unauffällige Lösungen innen in der Laibung, in Weiß oder Anthrazit passend zu den übrigen Fenstern, sind deshalb meist unproblematischer als außenliegende Kästen.
Wer trägt die Kosten?
Insektenschutz gehört meist nicht zur geschuldeten Ausstattung einer Mietwohnung. Die Kosten für Kauf und Montage tragen deshalb in der Regel Sie selbst. Eine Beteiligung des Vermieters ist Verhandlungssache. Wer ein hochwertiges Rollo einbauen lässt, kann mit dem Vermieter vereinbaren, dass es beim Auszug in der Wohnung bleibt, eventuell gegen eine Ablöse.
| System | Preis pro Fenster | Zustimmung nötig? |
|---|---|---|
| Klettband-Gitter | etwa 5 bis 15 Euro | meist nein |
| Klemm- oder Spannrahmen | etwa 15 bis 50 Euro | meist nein |
| Rollo mit Kassette | etwa 40 bis 100 Euro | ja, wenn gebohrt wird |
| Drehrahmentür | etwa 50 bis 150 Euro | ja |
Beim Auszug
Was Sie eingebaut haben, müssen Sie beim Auszug grundsätzlich wieder entfernen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Klemmrahmen nehmen Sie einfach mit. Klebereste lassen sich meist mit etwas Wärme vom Föhn und einem milden Reiniger lösen. Bohrlöcher müssen fachgerecht verschlossen werden. Wer hier sorgfältig arbeitet, vermeidet Abzüge von der Kaution.
Häufige Fragen
Darf ich als Mieter ein Fliegengitter anbringen?
Ja, wenn es ohne Bohren hält und sich spurlos entfernen lässt. Bei festen Montagen fragen Sie vorher den Vermieter.
Kann der Vermieter ein Fliegengitter verbieten?
Für bohrfreie, rückstandslos entfernbare Gitter innen am Fenster wird das kaum durchsetzbar sein. Bei Bohrungen oder sichtbaren Veränderungen an der Fassade darf er die Zustimmung verweigern, wenn er dafür nachvollziehbare Gründe hat.
Muss der Vermieter ein Fliegengitter bezahlen?
In der Regel nicht. Anders kann es sein, wenn das Gitter bei Einzug schon vorhanden war und defekt ist. Dann gehört es zur Mietsache, und der Vermieter muss es in Stand halten.
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